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Die Dividende ist der Teil des Gewinns, den eine Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre ausschüttet. Der Gesetzgeber verwendet den Begriff Dividende nicht im Aktiengesetz, sondern nennt es in § 174 Abs. 2 Nr. 2 Aktiengesetz den „auszuschüttenden Betrag“. Bei anderen Kapitalgesellschaften, wie der GmbH oder der Genossenschaft, gibt es Gewinnausschüttungen.
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