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01.10.15 In der Debatte um die Sanktionspraxis des Harz-IV-Systems wurden am 1. Oktober 2015 im Bundestag die Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Die Linke hatte in ihren beiden Anträgen vorgeschlagen, die Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abzuschaffen sowie eine sanktionsfreie Mindestsicherung einzuführen. Die Grünen forderten in ihrem Antrag ein Sanktionsmoratorium, also die Aussetzung der Sanktionen, bis zum Vorliegen einer wissenschaftlichen Analyse der Sanktionspraxis und darauf aufbauender Veränderungsempfehlungen. Die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich bei den Abstimmungen der jeweils anderen Partei. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte in der Bundestagsdebatte gegen die Anträge und folgte damit den Empfehlungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales, in dem die Anträge unter Hinzuziehung von Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung diskutiert worden waren. Eine sanktionsfreie Mindestsicherung lehnten alle Parteien außer Die Linke ab. ---- 127. Sitzung vom 01.10.2015 TOP 7 Sanktionen bei Hartz IV und Sozialhilfe Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) - zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen - zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV - zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Existenzminimum und Teilhabe sicherstellen – Sanktionsmoratorium jetzt Drucksachen 18/1115, 18/3549, 18/1963, 18/6128 Quelle http://www.bundestag.de/mediathek?isLinkCallPlenar=1&action=search&contentArea=details&ids=5891680&instance=m187&categorie=Plenarsitzung&mask=search