Das VG Aachen (VG Aachen, Urteil vom 27. 04. 2015, Az. 1 K 908/14) hat entschieden, dass zwei Beamte einer Justizvollzugsanstalt neben Ihrer üblichen Arbeit kein Internet-Portal betreiben dürfen, wenn die Einnahmen aus der Nebentätigkeit 40 % des jährlichen Grundeinkommens übersteigen und das Internet-Portal erotische Chat Dienstleistungen anbietet.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/internetrecht/jva-beamte-duerfen-keinen-kommerziellen-erotik-chat-betreiben-60876/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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