Eltern dürfen nicht in die Facebook-Chatprotokolle der verstorbenen Kinder schauen !
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Alle Informationen zum Urteil vom 31. Mai 2017 sind hier zu finden:
https://www.wbs-law.de/internetrecht/kg-berlin-zum-digitalen-erbe-eltern-haben-keinen-zugriff-auf-facebook-account-ihrer-verstorbenen-tochter-65533/